Die zwingenden gesetzlichen Vorschriften für alle gewerblichen Betriebe, die Öl und/oder Benzin fördern, verändern oder ölverschmutzte Teile waschen, machen Leichtflüssigkeits- und Koaleszenzabscheider zu einer unverzichtbaren Einrichtung für:
- KFZ-Betrieb
- Tankstellen
- Waschanlagen